BENZODIAZEPINE

Zu den Benzodiazepinen gehören Wirkstoffe wie Bromazepam, Brotizolam, Diazepam, Flunitrazepam, Lormetazepam, Lorazepam, Nitrazepam, Oxazepam, Temazepam, Tetrazepam und Triazolam und andere.

Benzodiazepine sind die am häufigsten verordneten Entspannungs-, Schlaf- und Beruhigungsmittel und werden von Ärzten gerne bei Angstpatienten eingesetzt. Die Pharmahersteller selbst warnen in den Packungsbeilagen vor der Gefahr der Abhängigkeit und vor langfristiger Einnahme. Einer der Wirkstoffe in dieser Gruppe ist z. B. Bromazepam. Wie wenig empfehlenswert dieser Stoff bei der Therapie der Angst ist, beweist der Originalhinweis zu Nebenwirkungen aus einer Packungsbeilage:

„...Besonders bei älteren Patienten treten teilweise paradoxe Reaktionen wie Erregung, Angst, Aggressivität, Ein- und Durchschlafstörungen und Halluzinationen auf. Diese paradoxen Reaktionen erfordern ein Absetzen von Bromazepam ..." Mittel, die diesen Wirkstoff enthalten sind unter anderem:

Lexotanil; Normoc; Lexostad; Gytil; Durazanil

Ein weiterer Vertreter dieser Gruppe ist das uns bestens bekannte Diazepam, welches in dem Medikament Valium enthalten ist. Valium ist sicherlich ein wirksames und gutes Notfallmedikament und gehört in die Tasche des Notarztes. Ganz bestimmt gehört es nicht in Angstpatienten! Auch hier füge ich den Auszug einer Packungsbeilage eines Diazepam haltigen Medikamentes bei:

„...Das Medikament darf nur ausschleichend abgesetzt werden, nicht plötzlich, da es sonst zu Entzugserscheinungen wie Schwäche, Schwindel, Wahrnehmungsstörungen, Angst, Schlaflosigkeit, Unruhe, Zittern und Krämpfen kommen kann ..."

Wie gesagt, Diazepam ist in der Akutmedizin und in Krankenhäusern sicherlich ein notwendiges Medikament. Angstpatienten aber ambulant mit Diazepam nach Hause zu schicken ist fahrlässig.

Ein Präparat aus dem Bereich der Benzodiazepine hat zweifelhaften Ruhm in der Kriminalgeschichte erworben. Es ist das Medikament „Rohypnol“, ein Hypnotikum mit dem Wirkstoff Flunitrazepam. Dieses Mittel wurde oft von Verbrechern, z. B. Vergewaltigern eingesetzt, um ihre Opfer so zu betäuben, dass Sie sich nach der Straftat nicht mehr an den unmittelbar vor der Betäubung liegenden Zeitraum erinnern konnten.